Die hier aufgeführten Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der Beitragseinzug im Folgejahr des Eintritts wird jährlich im Februar/März des aktuellen Jahres duchgeführt.
Bei unterjährigen Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der vollständige Mitgliedsbeitrag im Juli/Augugst und bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte der halbe Mitgliedsbeitrag im November/Dezember des selben Jahres eingezogen.
Die einmalige Aufnahmegebühr pro Person wird auch bei unterjährigen Eintritt nicht anteilig berechnet.
Gültig ab 01.01.2025
Schüler:in und Jugendliche:r bis einschließlich 17 Jahre
110,00 €
Student:in, Auszubildende:r
Ein jährlicher Nachweis ist unaufgefordert bis Ende Januar vorzulegen!
130,00 €
Erwachsene/r ab 18 Jahre
170,00 €
Ehepaar
225,00 €
Familie mit Kinder unter 18 Jahren
265,00 €
Förderndes Mitgied (auf Vorschlag der Vorstandschaft)
60,00 €
Aufnahmegebühr einmalig pro Person (Die Aufnahmegebühr entfällt bei Teilnahme am kostenpflichtigen Schnupperkurs, ein Nachweis ist erforderlich.)
50,00 €
Bootsplatzgebühren
Es besteht kein Anspruch auf einen Bootsplatz. Ein Bootsplatz kann nur vergeben werden, sofern ein Platz vorhanden ist und sich das Vereinsmitglied aktiv am Kanusport beteiligt. Ein Bootsplatz als reine Lagermöglichkeit ohne sportliche Beteiligung wird nicht vergeben.